Elterninitiative "Kindergarten Wibbelstätz e.V."

Fenster im Fachwerk
Fenster im Fachwerk. © A.H.

Wibbelstätz von A bis Z

A

Abholen

Sollte Ihr Kind nicht von Ihnen, den Eltern, sondern von "Dritten" abgeholt werden, benötigen wir Ihre schriftliche Einverständniserklärung, wer wann das Abholen übernimmt. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von uns.

Aufnahmekriterien

Die Aufnahme erfolgt nach Kriterien, die in Zusammenarbeit mit dem Träger (= Vorstand des Vereins), der Elternvertretung (= Elternrat) und dem pädagogischen Fachpersonal vereinbart werden. Diese Aufnahmekriterien werden im Rat der Einrichtung einvernehmlich formuliert. Die grundsätzliche Entscheidungsfreiheit des Trägers der Einrichtung bleibt davon jedoch unberührt.

Aufsichtspflicht

Für die Betreuungszeit stehen die Kinder unter unserer Aufsicht.
Für den Weg zur bzw. von der Kindertagesstätte sind die Eltern verantwortlich. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Sommerfest) liegt die Aufsichtspflicht ebenfalls bei den Eltern.
Falls Ihr Kind von anderen Personen (Verwandte, Bekannte) abgeholt werden soll, müssen Sie uns zuvor darüber informieren.
Für alle Unternehmungen, die über die gewöhnliche Betreuung hinausgehen (z.B. Ausflüge), ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern notwendig. Diese kann im Regelfall auch von nur einem Elternteil abgegeben werden.

B

Beutel

Ihr Kind benötigt eine Stofftasche. Diese hängt am Garderobenplatz Ihres Kindes und dient als Aufbewahrungsort unter anderem für Wechselkleidung (siehe auch W > Wind und Wetter).

Besuch von Freunden

Die Kinder der "Großen Altersgemischten Gruppe" dürfen Freunde zu uns in den Hort einladen; allerdings nur nach vorheriger Absprache / Anmeldung. Wenn unser Gast Mittag essen möchte, möge er bitte 2,50 € mitbringen. Für den Aufenthalt unseres Gastes gelten alle Regelungen des Betreuungsvertrages; gegebenenfalls muss eine schriftliche Einverständniserklärung der / des Personensorgeberechtigten mitgebracht werden. Für den Gast besteht kein Versicherungsschutz durch die Einrichtung.

F

Fernbleiben

Solle Ihr Kind krank sein oder aus anderen Gründen die Einrichtung nicht besuchen können, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Dies gilt in besonderem Maße für die Hortkinder, da deren Ankunft von der Schule erwartet wird.

G

Gesundheitsvorsorge

Bei Aufnahme des Kindes reicht es aus, wenn uns das gelbe Vorsorgeheft des Kindes vorgelegt wird. Ist dieses lückenhaft, so bestehen wir auf Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Das Gesundheitsamt bietet allen Kindern die zahnärztliche Untersuchung und Kindern, die länger als ein Jahr die Einrichtung besuchen, die ärztliche Untersuchung an. Diese ist für die ELtern / Sorgeberechtigten kostenlos. Die Untersuchungen finden gem. § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Tageseinrichtung für Kinder (GTK) v. 16.12.98 statt.

H

Hausschuhe

Für den Aufenthalt in der Einrichtung benötigt Ihr Kind Hausschuhe.

K

Kleidung

In der Kindertagesstätte sollte Ihr Kind bequeme Kleidung tragen, die auch mal schmutzig werden darf. Bitte geben Sie Ihrem Kind Hausschuhe mit, die in der Einrichtung bleiben können. Ebenso ist es sinnvoll, Wechselkleidung für kleinere Unfälle beim Essen und Spielen mitzugeben, die am Kleiderhaken Ihres Kindes "hinterlegt" werden kann.

Krankheit

Bei einer Erkrankung Ihres Kindes unterrichten Sie uns bitte sofort. Ein Besuch der Kindertagesstätte ist in dieser Zeit nicht möglich. Je nach Art der Erkrankung (z.B. Windpocken, Scharlach etc.) kann Ihr Kind unsere Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn eine entsprechende Bestätigung des Arztes vorliegt.

O

Öffnungszeiten

Das Wichtigste in Kürze > Betreuungszeiten

S

Spielzeugtag

Die Kinder der "Großen Altergemischten Gruppe" (Hort) können Mittwochs ein Spielzeug mitbringen. Die Kinder sind hierfür selbst verantwortlich und wir übernehmen keine Haftung für die mitgebrachten Dinge.

U

Unfallversicherung

Beim Besuch der Tageseinrichtung, für die Wege zu und von der Tageseinrichtung sowie bei besonderen Veranstaltungen besteht für Ihr Kind eine Unfallversicherung. Versichert sind danach Unfälle, die das Kind im ursächlichen, örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Tageseinrichtung erleidet. Bitte beachten Sie, dass im Regelfall nur für den üblichen Weg zur Kindertagesstätte Versicherungsschutz besteht.

V

Verlassen den Hortes

Haben Sie mit Ihrem Kind abgesprochen, dass es alleine nach Hause geht, brauchen wir grundsätzlich Ihre vorherige schriftliche Einverständniserklärung. Soll Ihr Kind immer alleine nach Hause gehen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit Angabe der Uhrzeit mit.
Soll Ihr Kind abweichend von der üblichen Zeit alleine den Hort verlassen, benötigen wir ebenfalls Ihr vorheriges Einverständnis.

W

Wind und Wetter

Wir gehen mit den Kindern bei Wind und Wetter raus in die Natur, um sie zu erleben und zu erforschen. Kinder brauchen Bewegung an der frischen Luft. Für Ausflüge, aber auch für das Spielen im Freigelände und auf dem Hof, benötigt Ihr Kind evtl. Gummistiefel, eine Matschhose, sowie eine Regenjacke.

Z

Zahnpflege

Geben Sie Ihrem Kind bitte Zahnputzzeug mit in die Einrichtung, da sich die Kinder nach dem Mittagsessen die Zähne putzen. Schauen Sie bitte regelmäßig nach, ob eine neue Zahnbürste angebracht wäre.